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Apostolat der Evangelisierung und Hagiotherapie Schweiz
der Gemeinschaft <Gebet und Wort>



                                                                             Statuten


1.         NAME UND SITZ


1.1       Unter dem Namen

Verein Apostolat der Evangelisierung und Hagiotherapie Schweiz der Gemeinschaft
<Gebet und Wort>
besteht ein gemeinnütziger und karitativer Verein nach Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

1.2      Der Verein wurzelt im Charisma, in der Berufung und Sendung der kirchlich anerkannten Katholischen Gemeinschaft „Gebet und Wort“, die von Prof. Dr. Tomislav Ivančić, Zagreb, gegründet worden ist; diese Gemeinschaft hat ihre eigenen Statuten und Regeln.

1.3      Der Verein hat seinen Sitz in CH-3900 Brig.
            



2. ZIELE DES VEREINS

2.1       Evangelisierung im Sinn der Tradition und Lehre der Katholischen Kirche, um Menschen zu einer lebendigen Beziehung zu Gott hinzuführen und einen Beitrag zur geistlichen Erneuerung der Gesellschaft zu leisten.

2.2       Hagiotherapie nach der Methode von Prof. Tomislav Ivančić, um Menschen zur geistlichen Gesundheit zu verhelfen.




3. ZWECK DES VEREINS

3.1      Ausführung der von der Leitung der Muttergemeinschaft und der Nationalen Leitung der Gemeinschaft „Gebet und Wort“ übertragenen Aufgaben, Aktionen usw. im Sinne des gemeinsamen Charismas und dessen Spiritualität.

3.2      Unterstützung und Förderung der Nationalen Gemeinschaft „Gebet und Wort“, d.h. der Nationalen Leitung, der regionalen und örtlichen Gemeinschaften und Vereine, die sich in der Schweiz dem Apostolat der Evangelisierung und der Hagiotherapie widmen.

3.3      Ausübung selbstständiger Initiativen sowohl im Hinblick auf den Fortschritt der Spiritualität als auch auf effiziente Therapiemöglichkeiten und die Ausarbeitung von konkreten Projekten und Plänen in Absprache mit der Nationalen Leitung der Gemeinschaft „Gebet und Wort“.




4. AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN

4.1       Die Aufgaben des Vereins sind
a)    Organisation und Durchführung von Seminaren, Vorträgen und ähnlichen Veranstaltungen im Dienste des Apostolates der Evangelisierung und der Hagiotherapie
b)    Mithilfe bei der Gründung von örtlichen und regionalen Gemeinschaften und Vereinen der Gemeinschaft „Gebet und Wort“
c)    Bildung von Basis- und Vertiefungsgruppen für die Evangelisierung im Sinn der Tradition, der Lehre sowie der allgemeinen Spiritualität der Katholischen Kirche
d)    Errichtung von Zentren und Mithilfe bei der Suche nach anderen zweckmässigen Räumlichkeiten für das Angebot der Hagiotherapie und zur Erfüllung der anderen hagiotherapeutischen, evangelisatorischen und diakonischen Aufgaben
e)    Verbreitung von entsprechendem Informationsmaterial und von Fachliteratur
f)     Sammlung und Ordnung von wissenschaftlich aufgearbeiteten Ergebnissen der Tätigkeit des Vereins
g)    Bildung eines Gebetsnetzes mit Personen, die zur Unterstützung der Tätigkeit des Vereins und der Gemeinschaft „Gebet und Wort“ einzeln und in Gruppen aktiv sind
h)    Beschaffung der nötigen finanziellen Mittel für die Aufwendungen der Vereinstätigkeit

4.2      Die Tätigkeit erfolgt in Zusammenarbeit mit der Leitung der Muttergemeinschaft in Zagreb sowie mit der Nationalen Gemeinschaft „Gebet und Wort“ und deren Leitung insbesondere auch mit den vier Beratern.

4.3      Für besondere Aufgaben können weitere befähigte Personen beigezogen werden.

4.4       Für die Ausübung des Apostolates der Evangelisierung und der Hagiotherapie können in der Regel nur ausgebildete Mitglieder der Gemeinschaft „Gebet und Wort“ verpflichtet werden, d.h. offiziell: Hagioassistenten und Evangelisatoren; experimentell: Vollmitglieder und vorläufige Mitglieder je nach Bewilligung. Letztere können auch als Gruppenleiter eingesetzt werden.




5. MITGLIEDSCHAFT

                Dem Verein gehören an
5.1      Aktivmitglieder mit aktivem und passivem Stimm- und Wahlrecht. Das sind ausgebildete Hagioassistenten und Evangelisatoren sowie Vollmitglieder, vorläufige Mitglieder und Aspiranten der Gemeinschaft „Gebet und Wort“.

5.2      Passivmitglieder mit beratender Stimme
            a)    Kandidaten und Novizen der Gemeinschaft „Gebet und Wort“
b)    Personen, die in der Welt Zeugnis ablegen und nach der Spiritualität der Gemeinschaft „Gebet und Wort“ leben
c)    Personen, die durch Gebet und andersartige Dienste den Verein und die Gemeinschaft unterstützen

5.3      Die Mitgliedschaft im Verein ist für alle diejenigen, welche im Apostolat der Evangelisierung und der Hagiotherapie tätig oder noch in der Ausbildung sind, obligatorisch.
5.4      Die Mitgliedschaft im Verein erfolgt nach schriftlicher Beitrittserklärung und der Genehmigung durch den Vorstand.

5.5      Sowohl die Aktiv- als auch Passivmitglieder des Vereins gehören der Gemeinschaft „Gebet und Wort“ an. Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Art der Mitgliedschaft.

5.6      Der Austritt erfolgt mittels einer schriftlichen Erklärung auf Ende des Kalenderjahres.

5.7      Wenn ein Mitglied den Zielsetzungen des Vereins und/oder der Gemeinschaft „Gebet und Wort“ entgegenwirkt oder deren Ansehen schadet, kann es vom Vorstand mit Zustimmung der Nationalen Leitung ausgeschlossen werden.
5.8       Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt auch der allfällige Anspruch auf die Finanzen des Vereins.
            Austretende Vereinsmitglieder schulden ausstehende Mitgliederbeiträge.




6. VEREINSORGANE

6.1       Die Organe des Vereins
a)   die Mitgliederversammlung
b)   der Vorstand
c)   die Revisoren

6.2       Die Mitgliederversammlung

6.2.1   Status und Einberufung
a)    Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
b)    Sie findet ordentlicherweise einmal jährlich im ersten Semester des Jahres statt und wird durch den Vorstand mit Bekanntgabe der Traktanden spätestens sechs Wochen im Voraus einberufen.
c)    Schriftliche Eingaben der Mitglieder sind bis zehn Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand zu unterbreiten.
d)    Einsprachen gegen die Traktandenliste und diesbezügliche Abänderungsanträge der Mitglieder sind bis drei Wochen vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.
e)    Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann von einem Mitglied des Vorstandes oder mindestens von 1/5 der Aktivmitglieder verlangt werden.

6.2.2   Aufgaben der Mitgliederversammlung
a)     Sie wählt den Präsidenten, den Vize-Präsidenten und die Revisoren
 b)   Sie nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis
c)     Sie genehmigt die Jahresrechnung nach Anhörung des Revisorenberichtes
 d)   Sie genehmigt den Voranschlag
 e)   Sie legt die Mitgliederbeiträge fest
 f)    Sie entscheidet über Änderungen der Statuten

6.2.3   Beschlussfähigkeit der Mitglieder
a)    Alle Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Aktivmitglieder gefasst
b)    Für Statutenänderungen und den Zusammenschluss mit anderen gleichartigen Vereinen sind 2/3 gültige Stimmen der anwesenden Aktivmitglieder erforderlich
c)    Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende
d)    Die Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, wenn kein Aktivmitglied geheime Abstimmung verlangt
e)    Bei Wahlen ist im ersten Wahlgang das absolute Mehr erforderlich. Die Wahlen sind immer geheim

  
6.3       Der Vorstand

6.3.1   Der Vorstand des Vereins besteht aus Aktivmitgliedern der Gemeinschaft
            „Gebet und Wort“
a)    dem Präsidenten*
b)    dem Vize-Präsidenten
c)    dem Sekretär/Kassier (in Personalunion)

6.3.2   Die Amtsperiode dauert drei Jahre. Präsident und Vize-Präsident können wieder gewählt werden.
            Der Sekretär wird vom Präsidenten und Vize-Präsidenten ernannt.
            *Die weibliche Form ist jeweils mitgemeint

6.3.3   Aufgaben des Vorstandes
a)   Leitung des Vereins
b)   Vollzug der vom Verein, von der Leitung der Muttergemeinschaft und von der Nationalen Leitung
       der Gemeinschaft „Gebet und Wort“ übertragenen Aufgaben
c)    Koordinierung der verschiedenen Aktivitäten im Bereich des Apostolates der Evangelisierung und der Hagiotherapie
d)    Planung und Durchführung eigener Vereinsaktivitäten in Absprache mit der Nationalen Leitung der Gemeinschaft „Gebet und Wort“
e)    Erstellung eines Jahresberichtes zuhanden der Mitgliederversammlung
f)     Erarbeitung des Jahresprogramms zuhanden der Mitgliederversammlung
g)    Verwaltung des Vereinsvermögens in Absprache mit dem zuständigen Berater der Nationalen Leitung
h)    Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
i)     Aufnahme und Ausschluss  von Vereinsmitgliedern

6.3.4    Aufgaben des Präsidenten bzw. Vize-Präsidenten
  1. Teilnahme an den Sitzungen der Nationalen Leitung der Gemeinschaft „Gebet und Wort“
  2. Vertretung des Vereins in der Öffentlichkeit
  3. Leitung der Mitgliederversammlungen
  4. Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen, zu denen ebenfalls die Nationale Leitung der Gemeinschaft „Gebet und Wort“ einzuladen ist
  5. Koordination der Arbeiten des Vorstandes
  6. Führung der rechtsverbindlichen Unterschriften des Vereins, jeweils mit dem Sekretär

6.3.5   Aufgaben des Sekretärs
  1. Führung der Protokolle der Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen
  2. Informations- und Auskunftsdienst
  3. Erledigung sämtlicher Korrespondenzen
  4. Errichtung einer Dokumentation und eines Archivs
  5. Führung der Kassa- und der Bankgeschäfte sowie Erstellung der Jahresrechnung und des Voranschlages
  6. Führung des Mitgliederverzeichnisses
  7. Adressverwaltung und Versand der Unterlagen

6.3.6   Die Aufgaben der Rechnungsrevisoren
            a)   Prüfung der Jahresrechnung des Vereins
            b)   Verfassung eines schriftlichen Berichts zuhanden der Mitgliederversammlung
            c)    Die Rechnungsrevisoren werden für drei Jahre gewählt
            d)   Sie können wieder gewählt werden
            






7.         FINANZEN

7.1       Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus
a)    Mitgliederbeiträgen
b)    Gönnerbeiträgen
c)    Spenden, Schenkungen, Legaten
d)    Beiträgen und Subventionen kirchlicher, öffentlicher und privater Institutionen
e)    Erlös aus Veranstaltungen

7.2      Haftung
Für die vom Verein eingegangenen Verpflichtungen haftet nur das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

7.3      Verwendung
Über die Verwendung der finanziellen Mittel befindet der Vorstand in Absprache mit dem zuständigen Berater der Nationalen Leitung. Das Geld ist zweckentsprechend einzusetzen.

7.4      Spesenvergütung
Der Vorstand und die Revisoren haben Anrecht auf die Vergütung ihrer effektiven Auslagen.




8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  
    1.      Das Vereins- und Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

8.2      Die Auflösung des Vereins kann nur anlässlich der Mitgliederversammlung mit einer  2/3-Mehrheit der anwesenden Aktivmitglieder beschlossen werden.

8.3      Allfälliges Reinvermögen bei Auflösung des Vereins kommt der Nationalen Gemeinschaft „Gebet und Wort“ oder der Muttergemeinschaft in Zagreb zugute.

8.4      Vorliegende Statuten treten anlässlich der Gründungsversammlung in Kraft.



CH-3900 Brig, 21. August 2004         



Statutenrevision vom 14.März 2008 in CH-6340 Baar


Präsidentin:                                                   Vizepräsidentin:
                
Rosmarie Meili                                              Mirjana Juricic
Der Verein <Apostolat der Evangelisierung und Hagiotherapie>

wurde in der Schweiz 2004 gegründet. Der Verein ist ausführendes und unterstützendes Organ der Gemeinschaft <Gebet und Wort> in organisatorischen und finanziellen Belangen.


Die Vereinsziele sind:

- die Vertiefung der Christlichen Grundspiritualität,
  d.h. die Hinführung zu einer lebendigen Gottesbeziehung, sowie

- die Förderung der Hagiotherapie nach der Methode von Prof. Ivančić, um Menschen
  zur geistlichen Gesundheit zu verhelfen.



Wer gerne Mitglied werden möchte, ist dazu herzlich eingeladen.
Anmeldeformulare können angefordert werden unter: info@hagio.ch

Details der Mitgliedschaft ersehen Sie aus den